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Lizenzkonvertierung 

Piloten, die im Besitz einer Drittstaatenlizenz sind – also einer außerhalb des EASA-Raumes ausgestellten Berechtigung – stehen oft vor der Frage der Umwandlung in eine europäische Lizenz (EASA-Lizenz). Wir begleiten Sie auf diesem wichtigen Weg zur vollen operativen Flexibilität im EASA-Gebiet.

CPL(H) inkl. ATPL(H) Theorie

Theorie:

alle Fächer

Praktische Ausbildung:

Abhängig von Flugerfahrung

English Language Proficiency:

ICAO LP Level 4 oder höher

Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:

EASA Klasse 1

Prüfungsflug:

Ja

Funkerzeugnis:

Österreichisches oder Deutsches Funkerzeugnis

CPL(H)

Theorie:

alle Fächer

Praktische Ausbildung:

Abhängig von Flugerfahrung

English Language Proficiency:

ICAO LP Level 4 oder höher

Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:

EASA Klasse 1

Prüfungsflug:

Ja

Funkerzeugnis:

Österreichisches oder Deutsches Funkerzeugnis

PPL(H)

Theorie:

Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen

Praktische Ausbildung:

Keine praktische Ausbildung, wenn mehr als 100h in Helikoptern

English Language Proficiency:

-

Medizinisches Tauglichkeitszeugnis:

EASA Klasse 2

Prüfungsflug:

Ja

Funkerzeugnis:

Österreichisches oder Deutsches Funkerzeugnis

Die Herausforderung der „Compliance“

Grundsätzlich ist die rechtliche Grundlage für die Umschreibung im EASA-Raum einheitlich und detailliert geregelt. Ziel ist die harmonisierte Anerkennung von ICAO-konformen Lizenzen.

Allerdings wird den einzelnen zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten ein gewisser Ermessensspielraum bei der finalen Festlegung der Anforderungen eingeräumt. Dies kann von Land zu Land zu leichten Unterschieden in den geforderten Prüfungen oder anerkannten Vorleistungen führen.

Unser Fachwissen: Ihr Vorteil

Der letztendliche Aufwand für die Umwandlung ist stark von Ihrer individuellen Situation abhängig:

  • Welche Lizenz besitzen Sie derzeit? (Lizenztyp, Flugstunden, Ratings)

  • Welche EASA-Lizenz streben Sie an? (PPL, CPL, ATPL)

Wir haben uns darauf spezialisiert, diese individuellen Konstellationen präzise zu analysieren. Unsere Fachleute kennen die Vorgaben und die möglichen Anrechnungsmöglichkeiten genau und können Sie durch den gesamten administrativen und praktischen Prozess führen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Drittstaatenlizenz effizient und regelkonform in eine europäische EASA-Lizenz umzuwandeln.

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Ihr Weg zur EASA-Lizenz: Prozess und erforderliche Unterlagen

Der Weg von der Drittstaatenlizenz zur vollwertigen europäischen Lizenz umfasst verschiedene, klar definierte Schritte.

 

Zur besseren Orientierung und zur Sicherstellung eines effizienten Ablaufs haben wir die einzelnen Phasen des notwendigen Prozesses für Sie übersichtlich dargestellt.

Vorbereitungsdokumentation CPL(H):

  • Umschreibende Lizenz: Eine von einer Drittstaatenbehörde ausgestellte und gültige Lizenz in ICAO-Annex-I Konformität.

  • Gültige Typenberechtigung oder gültiger „Flight review“ (wie z.B. in USA/FAA)

  • Flugstunden-Nachweis:

    • Genaue Flugstundenaufzeichnung (detailliertes Flugbuch).

    • Detaillierte Flugstundenaufstellung (PIC, SIC, Copilot, Nachtflug, Typenerfahrung, FI-Stunden, Überlandflüge), idealerweise ergänzt durch einen fliegerischen Lebenslauf.

  • Identitätsnachweis: Kopie des aktuellen Reisepasses.

Die nächsten Schritte im Prozess:
  1. Status-Check (Flug): Nach positiver Dokumentenprüfung erfolgt ein "Status-Check" Flug auf dem geplanten Schulungsmuster, um Ihren aktuellen Ausbildungsstand festzustellen.

  2. Festlegung der Behörde: Der Lizenzbewerber muss vorab die zuständige nationale EASA-Behörde für die Lizenzerteilung festlegen, da der Antrag dorthin gerichtet wird.

  3. Ausbildungsvorschlag für das praktische Ausbildungsprogramm an die Luftfahrtbehörde: Im Regelfall schlagen wir der zuständigen Behörde einen praktischen Schulungsbedarf von zehn bis zwanzig Flugstunden (für CPL(H) vor.

  4. Theoretische Ausbildung:

    1. Die meisten europäischen Luftfahrtbehörden akzeptieren die theoretische Ausbildung als Online-Kurs über unsere Lernplattform.

    2. Die Präsenzpflicht im Klassenzimmer für die Stunden des Ersterwerbs kann somit entfallen.

  5. Theorieprüfung: Die vollständige theoretische Prüfung muss bei der gewählten Lizenzbehörde absolviert und bestanden werden.

  6. Ausbildungsprogramm: Nach Einreichung bei der zuständigen Lizenzbehörde wird das vorgeschlagene Ausbildungsprogramm im Regelfall positiv beschieden (genehmigt).

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Profitieren Sie von unserer Kompetenz

Die vollständige und korrekte Vorlage dieser erforderlichen Dokumentation ist die Grundlage für eine zügige Bewertung Ihrer Anrechnungsmöglichkeiten und die Erstellung eines maßgeschneiderten Umschreibungsplans.

Wir begleiten Sie kompetent durch jeden Schritt des Verfahrens – von der ersten Prüfung Ihrer Dokumente bis zur finalen Ausstellung Ihrer EASA-Lizenz.

Medizinisches Tauglichkeitszeugnis

Als ersten Schritt empfehlen wir ein EASA Klasse 1 Medical zu erlangen. Sollte kein Klasse 1 Medical vorliegen, so muss die Erstuntersuchung in einem Aeromedical Center stattfinden, welche sich in Niederösterreich, Wien und Salzburg befinden. Der folgende Link führt zu einer Auflistung dieser Zentren in Österreich:

https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin/zentren

Type Rating

Vor dem Start der praktischen Ausbildung, ist in den meisten Fällen ein Type Rating auf unserem hauptsächlichen Trainingsmuster (Schweizer 300) zu erlangen. Dieser Besteht aus einem Theoriekurs, 5h praktischer Flugausbildung, gefolgt von 1h Prüfungsflug. Sollte der Bewerber schon mehr als 200h auf einer Type geflogen sein, kann ihm das Type Rating anerkannt werden. Zusätzlich wird es auch die Option geben, die Ausbildung auf R-22 durchzuführen.

Funkerzeugnis

Für das Funkerzeugnis legen wir nahe, schon im Ausland für die Prüfung zu lernen. Die meisten Piloten absolvieren das „EFZ“, welches ähnlich dem „AFZ“ ist, aber den IFR-Teil nicht beinhaltet. In Österreich findet nicht sehr viel IFR-Fliegerei statt, somit ist das EFZ die meiste Zeit angebracht. Die Website des Lernprogramms ist: www.radiocheck.at

Language Proficiency

Die Prüfung für die Language Proficiency ist ebenfalls für die Ausstellung der Pilotenlizenz erforderlich. Diese kann direkt in der Schule mit einem unserer Prüfer abgelegt werden.

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